Häufig gestellte Fragen

Die einzig schlechten Fragen, sind jene, welche nicht gestellt werden. Es ist uns wichtig, dass Sie alle Informationen haben, welche Sie benötigen.

Fragen zum Rechtlichen

Wie sind die BetreuerInnen angemeldet?

Die BetreuerInnen sind Selbstständige und haben für die Betreuung in Österreich das Gewerbe als PersonenbetreuerIn angemeldet. Sie unterliegen der Pflichtversicherung und sind somit vollversichert in Österreich.

Muss ich die BetreuerIn noch zusätzlich irgendwo anmelden?

Ja, bei der Gemeinde mit dem Nebenwohnsitz.

Kann ich eine Förderung zur 24 Stunden Betreuung beziehen?

Aus Sicht der Voraussetzungen die die BetreuerInnen erfüllen müssen, JA eine Förderung in Österreich kann bezogen werden.

Bieten Sie auch ausserhalb Österreichs eine Betreuung an?

Ja! Wir bieten in verschiedene deutschsprachige Länder eine 24 Stunden Betreuung an. Fragen Sie dazu einfach bei uns nach, ob auch Ihr Land dabei ist!

Fragen zur Reise und Wechsel

Aus welchen Ländern kommen die BetreuerInnen?

Wir vermitteln BetreuerInnen aus Tschechien oder der Slowakei.

Wie lange ist der Turnus?

Die Turnuslänge ist 2 oder 3 wöchig, je nach Vereinbarung und je nach Intensität der Betreuung.

Wie reisen die BetreuerInnen an?

Wir haben keinen eigenen Fahrdienst sondern stellen den BetreuerInnen frei, wie sie anreisen möchten. Wir haben Kontakte zu Fahrdiensten, jedoch kann jede BetreuerIn selbst entscheiden, ob sie dem Fahrdienst vertraut und als sicher befindet.

Besteht eine Betreuungslücke beim Wechsel?

Nein. Der Wechsel wird so organisiert, dass die zu betreuende Person nicht unbeaufsichtigt ist.

An wen sind die Fahrtspesen zu leisten?

An die BetreuerIn. Diese erhält von Ihnen gegen Vorlage der Rechnung die Reisekosten ersetzt.

Wie kann die Höhe der Fahrtspesen bei Anreise mit der Fahrgemeinschaft überprüft werden?

Zunächst sollte auch die Fahrgemeinschaft (das Fuhrunternehmen) eine Rechnung ausstellen. Bei Fragen oder zur Abklärung wenden Sie sich bitte gerne an uns. Wir können die Kosten überprüfen.

Fragen zur Unterkunft und Verpflegung

Welche Anforderungen werden an die Unterkunft der BetreuerIn gestellt?

Bereitgestellt sollte ein separates Zimmer im Haushalt der zu betreuenden Person werden. Dieses Zimmer sollte eine ordentliche Schlafmöglichkeit haben, absperrbar sein, belüftet und beheizt.

Die Wohnung der zu betreuenden Person ist sehr klein. Kann die BetreuerIn auch im Schlafzimmer mit der zu betreuenden Person schlafen?

Nein.

Muss der Betreuerin Zugang zum Internet bereitgestellt werden?

Sofern bereits im Haushalt vorhanden: Ja bitte, es ist wichtig für die BetreuerIn mit der Familie in Kontakt zu bleiben.

Erledigt die BetreuerIn auch Einkäufe?

Ja. Dies gehört zum Umfang der Betreuungsleistungen und fällt unter die Haushaltsführung.

Wer leistet die Verpflegung?

Die BetreuerIn kocht für die zu Betreuende Person und verköstigt sich bei der Hauptmahlzeit somit mit. Ein angemessenes Haushaltgeld und eine adäquate Verpflegung sollte bereitgestellt werden. (Negativ Beispiel: eine Wurstsemmel am Tag ist keine adäquate Verpflegung).

Die zu betreuende Person hat ein Haustier, ist dies ein Problem?

Nein, kein Problem. Bitte geben Sie dies nur im Erhebungsbogen an, damit bei der Vermittlung eine tierfreundliche, allergiefreie BetreuerIn berücksichtigt werden kann.

Fragen zur BetreuerIn

Die zu betreuende Person ist NichtraucherIn. Kann die BetreuerIn auch NichtraucherIn sein?

Ob eine Person raucht oder nicht raucht gehört zur Privatsphäre der Person. Generell darf die BetreuerIn keinesfalls im Haushalt rauchen.

Kann die Betreuerin mit einem bereitgestellten Fahrzeug fahren?

BetreuerInnen mit Führerschein sind selten.

Wir können dies nicht als zwingende Bedingung bei der Vermittlung annehmen. Hat jedoch die BetreuerIn einen Führerschein und ist bereit mit einem Fahrzeug im Ausland zu fahren, so kann sie dies auch.

Hat die BetreuerIn Anspruch auf Freizeit?

Ja. Die BetreuerIn hat Anspruch auf 2 Stunden täglich Freizeit.

In dieser Zeit kann sie den Haushalt auch verlassen. Selbstverständlich ist dies mit den Angehörigen der zu betreuenden Person abzuklären und Rücksprache zu halten, sofern die zu betreuende Person nicht alleine bleiben darf.

Wie gut sind die Deutschkenntnisse der BetreuerIn?

Kommunikativ.

Unserer BetreuerInnen verfügen meist über eine mehrjährige Erfahrung in der Betreuung Zuhause und haben daher solide kommunikative Kenntnisse. Zu dem haben Sie die Möglichkeit nach Zusendung des Profils der jeweiligen BetreuerIn diese
telefonisch zu kontaktieren und sich von den Deutschkenntnissen zu überzeugen.

Welche Ausbildung haben die BetreuerInnen?

Die mindest Ausbildung entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Förderung zur 24 Stunden Betreuung. Viele BetreuerInnen haben jedoch eine langjährige Pflegeausbildung oder auch andere zusätzliche Ausbildungen aus dem
sozialen Bereich.

Garantierte Betreuung innerhalb von 4 Tagen

Der Weg zu einer guten Betreuung Ihres Familienmitgliedes ist einfach. Melden Sie sich bei uns und innerhalb von 4 Tagen können wir Ihnen eine geeignete BetreuerIn vermitteln.

Sind Fragen aufgetreten?

Rufen Sie uns an +420 724 108 007 oder senden Sie uns eine Email europa-info@volkspflege.com. Sie erhalten Zeitnah eine Rückmeldung.